Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest) in der Fassung vom 17. Januar 2008.
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DE
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Düsseldorf
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Zusammenfassung
Als wohnungspolitischer Beitrag zur Lösung der aktuellen demographischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand des Landes Nordrhein-Westfalen wird seit 2006 ein investives Bestandsförderprogramm aufgelegt. Dieses soll dazu beitragen, differenzierte Wohnangebote im Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit diese langfristig in ihren Wohnungen und ihrem Wohnquartier wohnen bleiben und bei Bedarf auch ambulant gepflegt werden können. In diesem Sinne werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand in Mietwohnungen ebenso wie in Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur baulichen Anpassung und Modernisierung in bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen gefördert, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen ihrer Bewohner beitragen. Zur Lösung der aktuellen siedlungsstrukturellen Probleme werden wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus, die der Verbesserung und Aufwertungvon hoch verdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre dienen, in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten gefördert. Zum Erhalt des historischen Erbes und zur Behebung oder Vermeidung städtebaulicher Missstände in Wohnsiedlungen von besonderem städtebaulichem Wert in NRW werden ab 2007 außerdem bauliche Maßnahmen zur denkmalgerechten Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum gefördert. Förderzweck sind die denkmalgerechte Modernisierung und energetische Optimierung von Wohngebäuden, die in historischen Stadt- und Ortskernen oder in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen liegen. Zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkten CO2-Einsparung im preisgebundenen Sozialwohnungsbestand werden bauliche Maßnahmen gefördert, die der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwand-, Keller- und Dachdämmung, Einbau wärmedämmender Fenster) und der Verbesserung bzw. dem erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen, solarthermischen Anlagenund mechanischen Lüftungsanlagen dienen.
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25 S.