Im Rausch der Geschwindigkeit(-sbegriffe). Eine kritische Betrachtung des § 315 d I Nr. 3 StGB.
Beck
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Beck
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DE
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München
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0934-1307
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ZLB: R 310 ZB 7165
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Abstract
Im Kampf gegen das Rasen im Straßenverkehr und illegale Autorennen wurde im Jahr 2017 § 315d Strafgesetzbuch (StGB) verschärft. Neben dem Ausrichten und Durchführen illegaler Rennen sowie der Teilnahme daran wurde die Tatbestandsalternative "Rasen ohne Konkurrenz" (§ 315d I Nummer 3 StGB) erst spät in den Gesetzgebungsprozess eingeführt. Nachdem erste Gerichtsentscheidungen zu dieser dritten Tatbestandsalternative gefallen sind wird der Auslegung nachgegangen und die Regelung einleitend rechtspolitisch und sodann juristisch im Hinblick auf die Tauglichkeit als Auffangtatbestand bewertet. Dazu werden die Tatbestandsmerkmale "nicht angepasste Geschwindigkeit" und "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" erörtert. Kritisiert wird, dass in der Praxis die Abgrenzung von "Rasen" und schlichtem "zu schnell Fahren" kaum gelinge. Es verbleibe weiterhin die Möglichkeit, Fälle des Rasens mit § 315c I Nummer 2d StGB zu erfassen, was allerdings nur bei konkreter Gefährdung gelinge.
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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht : NZV
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Nr. 6
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S. 285-289