Flächennutzungsplan und Interessenkollision.
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1980
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ZZ
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Zusammenfassung
Mit Hilfe der Gemeindeordnung, dem Enteignungs- und dem Steuerrecht werden Voraussetzungen entwickelt, die den Ausschluss eines Gemeinderates von der Beratung und der Beschlussfassung eines Flächennutzungsplanes rechtfertigen. Flächennutzungspläne gelten als moegliche Entwicklung von Bebauungsplänen, daher wird ein Ausschluss als gerechtfertigt betrachtet, wenn der Betreffende Grundeigentümer im Plangebiet ist und einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil, d.h. eine rechtliche oder wirtschaftliche Veränderung seines Grundstückes zu erwarten hätte. bg
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Verwaltungsrundschau 26(1980)Nr.4, S.113-116, Lit.