BGH, Urteil vom 24.10.2002 IIIZR 259/01. Amtshaftung.

Boorberg
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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935

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Abstract

Amtlicher Leitsatz: Eine amtliche Auskunft, in der ein Bauvorhaben fälschlicherweise grundsätzlich für zulässig erklärt, zugleich aber ausdrücklich auf die Erfordernisse einer Baugenehmigung und einer Beteiligung der Nachbarn hingewiesen wird, begründet für den Bauherrn kein schutzwürdiges Vertrauen dahin, mit den Bauarbeiten vor Erhalt der Baugenehmigung beginnen zu dürfen. Dies gilt bei einem insgesamt genehmigungspflichtigen Vorhaben auch für solche Einzelmaßnahmen, die - isoliert betrachtet - einer Genehmigung nicht bedurft hätten. difu

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 24

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S. 761

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