Unterhaltungsmaßnahmen und Gefahren im Straßenrecht.

Heymanns
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Heymanns

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Immer wieder beeinträchtigen Naturereignisse oder natürliche Entwicklungen wie Überschwemmungen, Hangrutsche und Felsabbrüche die Nutzbarkeit von Straßen. In diesen Fällen muss zügig gehandelt werden, um die Verkehrsfunktion aufrecht zu erhalten und unzumutbare Belastungen der Anwohner an Umleitungstrecken zu vermeiden. Der Beitrag erläutert, welche Handlungsoptionen für den Straßenbaulastträger aufgrund der derzeitigen Rechtslage bestehen und zeigt zusätzlichen Regelungsbedarf auf. Dabei wird auf die Rechtslage im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Bezug genommen. Zusätzlicher Regelungsbedarf kann aber auch bei Landesstraßengesetzen bestehen.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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Nr. 1

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S. 12-17

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