UVP-Gesetz soll mögliche Umweltfolgen schon in der Projektplanung erfassen. Entwicklung - Stand - Erfahrungen.

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IRB: Z 624

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Seit August 1990 gibt es das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Damit sollen die Qualität der entscheidungserheblichen Umweltinformationen und die Bedeutung der Umweltbelange im Planungsund Entscheidungsprozeß von öffentlichen und privaten Projekten verbessert werden. Aber noch sind viele Fragen ungeklärt, die die Planer, Berater und Gutachter aus ihrer Praxis heraus stellen. Der Beitrag gibt einen Einblick über den Stand und die Erfahrungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung.

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Schlagwörter

Baumaßnahme, Umweltbelastung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetz, Verfahren, Planung, Umweltverträglichkeit, Bewertung, Untersuchung, Ablauf, Entscheidungsfindung, Planungsprozess, Bauvorhaben, Projektplanung, Umweltauswirkung, Recht, Umwelt

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Beratende Ingenieure, Deutscher Consulting Verl., Wuppertal, (1992), Nr.6, S.20, 23-24, 26-27, Abb.;Lit.

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Baumaßnahme, Umweltbelastung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetz, Verfahren, Planung, Umweltverträglichkeit, Bewertung, Untersuchung, Ablauf, Entscheidungsfindung, Planungsprozess, Bauvorhaben, Projektplanung, Umweltauswirkung, Recht, Umwelt

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