Wohnungsprostitution als störende gewerbliche Nutzung. BauNVO §§ 3 und 4. BVerwG, Beschluß vom 28.6.1995 - 4 B 137.95, VGH Mannheim.

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DE

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ISSN

0170-0413

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Auch die sogenannte Wohnungsprostitution stellt eine - regelmäßig störende - gewerbliche Nutzung dar. Leitsatz. In der Begründung wird ausgeführt, daß es zwar Zweifelsfälle geben kann, wenn die Prostitution nur gelegentlich ausgeübt wird, daß die Vermietung einer Wohnung zum Zwecke der Prostitution in jedem Fall im bauplanungsrechtlichen Sinn als gewerbliche Nutzung zu werten ist. Sperrbezirksverordnungen und baurechtlich festgelegte Nutzungen haben nichts miteinander zu tun.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht

Ausgabe

Nr.6

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Seiten

S.331-333

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