Wohnungsprostitution als störende gewerbliche Nutzung. BauNVO §§ 3 und 4. BVerwG, Beschluß vom 28.6.1995 - 4 B 137.95, VGH Mannheim.
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DE
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ISSN
0170-0413
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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243
IRB: Z 1243
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Auch die sogenannte Wohnungsprostitution stellt eine - regelmäßig störende - gewerbliche Nutzung dar. Leitsatz. In der Begründung wird ausgeführt, daß es zwar Zweifelsfälle geben kann, wenn die Prostitution nur gelegentlich ausgeübt wird, daß die Vermietung einer Wohnung zum Zwecke der Prostitution in jedem Fall im bauplanungsrechtlichen Sinn als gewerbliche Nutzung zu werten ist. Sperrbezirksverordnungen und baurechtlich festgelegte Nutzungen haben nichts miteinander zu tun.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht
Ausgabe
Nr.6
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Seiten
S.331-333