Jugendgerichtsgesetz und Strafrechtsreform.

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SEBI: Zs 644-4

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Obwohl wesentliche Änderungen des JGG noch nicht in Aussicht stehen, modifizieren die beiden Strafrechtsreformgesetze (StrRG) der 5. Legislaturperiode auch das Jugendstrafrecht. Strafaussetzung und Entlassung zur Bewährung wurden erweitert und dem Erwachsenenstrafrecht angepaßt. Die Erteilung von Auskünften aus dem Strafregister wurde wesentlich beschränkt, so daß nach Strafaussetzung ein strafvermerkfreies Führungszeugnis erteilt werden muß. Der Verfasser fordert neben der Anpassung der JGG an die Reform des allgemeinen Strafrechts eine dynamische Weiterentwicklung des Jugendstrafrechts.

Beschreibung

Schlagwörter

Strafrecht, Rechtsprechung, Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz

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In: Recht der Jugend und des Bildungswesens (1970) S. 33-40, Lit.

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Strafrecht, Rechtsprechung, Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz

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