Die Verwaltungsklage bei Divergenzen zwischen Antrag und rechtsgewährendem Verwaltungsakt.

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SEBI: 86/2349

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Probleme entstehen bei der Betrachtung der von der Verwaltungspraxis angewandten Änderungen, wenn einem Antrag auf Erhalt einer behördlichen Gewährung nicht vollinhaltlich entsprochen wird, sondern irgendeine Abweichung vom Inhalt des Antrags vorliegt. Zwischen gänzlich bejahender und gänzlich verneinender Entscheidung benutzen die Verfügungen der gewährenden Verwaltung eine differenzierte Skala verschiedener Entscheidungsformen. Der Autor bemüht sich hier um eine Bestandsaufnahme der verschiedenen möglichen behördlichen Entscheidungen und ordnet sie in Fallgruppen ein. Er kommt zu dem Ergebnis, daß nicht alle Abweichungen gegenüber dem Inhalt des Antrags unter die sogenannten Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten (Pargr. 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes) eingeordnet werden können, wie es - zum Teil fälschlicherweise - getan wird. Ausgehend von einer Analyse der Fallgruppen erörtert der Verfasser im zweiten großen Teil seiner Arbeit die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber den verschiedenen Formen der Verwaltungsentscheidungen. Besondere Probleme tauchen im Rahmen der sog. "modifizierenden Gewährung" auf. chb/difu

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Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsordnung, Gewährung, Auflage, Bedingung, Nebenbestimmung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Tübingen: (1984), 194, XIII S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1984)

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Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsordnung, Gewährung, Auflage, Bedingung, Nebenbestimmung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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