§ 564 b Abs.3 BGB. LG Kiel, Urteil v. 12.1.1983 - Az. 1 S 200/82.

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1983

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zu den Mindestanforderungen des Begründungsgebots bei einer Kündigung wegen beabsichtigter Sanierung. Das allgemeine öffentliche Interesse an der Durchführung eines Sanierungsvorhabens nach dem Städtebauförderungsgesetz stellt allein kein berechtigtes Interesse eines privaten Vermieters an der Beendigung eines Mietverhältnisses dar. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 556 BGB, 564b BGB und 565a BGB. -y-

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 36(1983)Nr.7, S.234-237, Lit.

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