Sind Wohnstraßen-Richtlinien erforderlich? Zum Entwurf der RAS-E 1978.

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IRB: Z 952
BBR: Z 123
SEBI: Zs 2997

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Zusammenfassung

Zum Jahresende 1978 konnten einige wichtige Grundsatzabschnitte und ein Teil der Aussagen zu Neubaugebieten als Entwurf vorgestellt werden. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Grundsätze der Verkehrserschließung. Dazu gehören: die bevorzugte Beachtung der Belange von Fußgängern und Radfahrern, die Ausschaltung des Fremdverkehrs und Schaffung von verkehrsarmen Bereichen, die Senkung der Fahrgeschwindigkeiten durch Verwendung entsprechender Entwurfselemente (z.B. begrenzte Länge geradliniger Fahrbahnabschnitte, geringe Mindesthalbmesser), die Begrenzung der Einzugsbereiche von Straßen entsprechend den zu erwartenden Verkehrsimmissionen und der im Höchstfall tolerierbaren Einschränkung der Freizügigkeit für Fußgänger sowie der Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen. -y-

Beschreibung

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Stadtplanung/Städtebau, Wohnen, Wohnstraße, Richtlinie, Entwurf, Verkehrsplanung, Verkehrserschließung, Wohnumfeldverbesserung

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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 41(1979)Nr.7, S.345-355, Abb., Lit.

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Stadtplanung/Städtebau, Wohnen, Wohnstraße, Richtlinie, Entwurf, Verkehrsplanung, Verkehrserschließung, Wohnumfeldverbesserung

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