Klimaschutz durch Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Fernwärmenetze - Voraussetzungen und Grenzen.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

In der Vergangenheit war umstritten, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang für ein Fernwärmenetz alleine aus Gründen des globalen Klimaschutzes zulässig ist. Das Bundesverwaltungsgericht sah insoweit eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage als erforderlich an. Nunmehr kann nach § 16 EEWärmeG ein Anschluss- und Benutzungszwang an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes angeordnet werden. Auch in Anbetracht der Neuregelung unterliegt die Anordnung jedoch kommunal- und verfassungsrechtlichen Grenzen. Ziel des Beitrags ist es, diese Grenzen zu benennen und unter deren Berücksichtigung konkrete Kriterien für die kommunale Praxis zu entwickeln.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 9

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S. 540-546

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