Die vorzeitige Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen nach § 16a WoBindG.

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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

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Zusammenfassung

Die sich aus der Neuregelung des § 16 a WoBindG ergebenden Konsequenzen werden nach Auffassung des Autors dem vom Gesetzgeber dieser Vorschrift beigelegten Zweck nicht gerecht. Vorteile sind letztendlich nur für den vorzeitig zurückzahlenden Eigentümer zu erkennen. Er kann unter Inanspruchnahme öffentlicher Mittel preisgünstig Eigentum bilden und wegen des kurzfristigen Wegfalls der Mietpreisbindung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung eine eröhte Rendite erzielen. Unmittelbar vom Wegfall der Mietpreisbindung betroffen sind insbesonder die sozialwohnungsberechtigten Mieter mit geringen Einkommen, da ihnen trotz der Gewährung von Wohngeld noch erhebliche finanzielle Opfer abverlangt werden. rh

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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohnungsbindungsgesetz, Paragraph 16, Baudarlehen

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.4, S.99-102, Lit.

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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohnungsbindungsgesetz, Paragraph 16, Baudarlehen

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