Bürgerschaftliche Partizipation und Rechtsstaatsprinzip im Bereich der Überwachungsverwaltung

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SEBI: 76/3011

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Zusammenfassung

Die Möglichkeit bürgerschaftlicher Partizipation im Verwaltungsverfahren ist für den Bereich der Eingriffsverwaltung bislang unbeachtet geblieben, obwohl gerade die mit Befehl, Zwang und Eingriffsvorbehalten arbeitende Eingriffsverwaltung die Rechte des Bürgers am unmittelbarsten berührt. Daher ist gerade in diesem Bereich die bürgerschaftliche Partizipation am notwendigsten. Dies versucht die Studie nachzuweisen. Partizipation beinhaltet eine verfahrensrechtliche Komponente sowie eine materielle, die auf eine inhaltliche Beeinflussung des Verwaltungshandelns gerichtet ist. Das Handeln der Überwachungsbehörden wird weder durch Gesetze noch durch allgemeine Rechtsgrundsätze determiniert. Die Entscheidungsunsicherheit ist durch ein kooperatives Entscheidungsfindungsverfahren aufzufangen, dem das Rechtsstaatsprinzip zugrundeliegt.

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Bürgerbeteiligung, Demokratisierung, Eingriffsverwaltung, Partizipation, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung, Politik

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Kassel: Bärenreiter (1974), XXV, 206 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Marburg 1974)

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Bürgerbeteiligung, Demokratisierung, Eingriffsverwaltung, Partizipation, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung, Politik

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