Wodurch unterscheiden sich kommunale von staatlichen Angelegenheiten? Versuch einer verfassungs- und "lage" gemäßen Kriteriengewinnung.
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1977
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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Zusammenfassung
Der Verf. geht aus von einer Beschreibung des Unterschieds zwischen kommunalen und staatlichen Angelegenheiten in der konstitutionellen Monarchie, deren Betrachtungsweise der Kompetenzen von Staat, Gemeinden und Gesellschaft noch bis in das erste Viertel des 20. Jahrhunderts hineinwirkte. Im Folgenden erläutert er die Unterscheidungsschwierigkeiten im sozialen Rechtsstaat, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und die Regelungen der Kommunalverfassungsgesetze. Abschließend wird die Staats- und Selbstverwaltung in Großbritannien zum Vergleich dargestellt.
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 30 (1977), 13/14, S. 467-472, Lit.