Die missbräuchliche Gestaltung von Infrastrukturen. Verpflichtungen zur Anpassung von Infrastrukturen an die Bedürfnisse zugangsbegehrender Wettbewerber. Eine Analyse der kartell- und telekommunikationsrechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung deutschen und europäischen Verfassungsrechts.

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Bonn

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ZLB: 2005/2202

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DI

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Abstract

In der Arbeit wird untersucht, ob nicht nur die Verweigerung einer Zugangsgewährung, sondern schon die Gestaltung einer Infrastruktur einen kartellrechtlichen Missbrauch begründen kann. Die betrachteten Zugangsgewährungspflichten sind sowohl der Sphäre des EG-Rechts als auch dem deutschen Rechtskreis entnommen. Im Hauptteil der Arbeit werden die Auswirkungen der kartellrechtlichen Zugangsregeln auf die Beurteilung einer Missbräuchlichkeit der Infrastrukturgestaltung behandelt. Situationen, in der eine Infrastrukturgestaltung den Zugang vereiteln kann, werden in verschiedene beispielhafte Kategorien (Nichterweiterbarkeit eines Fährhafens, Kapazitätsengpässe bei Netzinfrastrukturen) eingruppiert. Für jede diese Situationen einerseits und für die im ersten Teil der erarbeiteten Zugangsgewährungspflichten andererseits werden das Bestehen eines Missbrauchs aufgrund der Infrastrukturgestaltung bzw. deren Rechtfertigbarkeit untersucht. Wo sich Missbrauch zeigt, werden die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen untersucht. Hier wird gefragt, ob die Konsequenz einer missbräuchlichen Infrastrukturgestaltung eine Anpassungspflicht ist und ob diese selbständig durch eine Kartellbehörde gegenüber dem Infrastrukturbetreiber angeordnet werden kann. Ein weiterer Abschnitt widmet sich der verfassungsrechtlichen Implikation der zugangsbedingten Anpassungspflicht des Infrastrukturbetreibers. Da zur Frage der Infrastrukturgestaltung bereits mehrere gerichtliche Entscheidungen im Telekommunikationssektor gefallen sind, wird dieser Rechtsbereich für die Untersuchung der Übertragbarkeit der unter Zugrundelegung des allgemeinen Kartellrechts gewonnenen Resultate gewählt. oc/difu

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VIII, 175 S.

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