Epidemiologische Untersuchungen bei Verkehrsstraftaten unter Alkohol im Großraum Hannover.

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Hannover

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ZLB: 95/1299-4

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DI

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Abstract

Bezugnehmend auf die Forderungen zur Senkung der 0,8-Promille- Grenze sowie auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 28.6.1990, wonach der Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,3 auf 1,1 Promille gesenkt wurde, untersucht die Studie die Verkehrsdelinquenz unter Alkoholeinfluß und wertet hierzu sämtliche im Jahre 1982 im Großraum Hannover erstellten Blutentnahme-Protokolle aus. Nach Aussonderung der Blutproben, die nicht aufgrund eines Verkehrsdelikts veranlaßt wurden, standen der Untersuchung 7146 Protokolle zur Verfügung. In die Diskussion der Ergebnisse werden Geschlecht und Alter der alkoholbeeinflußten Verkehrsteilnehmer, die Motorisierungsart, Anlaß und Zeit der Blutentnahme, die Unfallhäufigkeit und die Höhe der Blutalkoholkonzentration einbezogen und nach ihrer prozentualen Verteilung berechnet. In seiner Schlußbetrachtung betont der Autor, daß der Grenzwert von 0,8 Promille aufgrund der Häufigkeit von Unfällen auch schon bei niedrigerer Blutalkoholkonzentration als zu hoch angesetzt gelten darf. jst/difu

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88 S.

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