Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Bauschuttrecyclinganlagen.
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DE
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0934-683X
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IRB: Z 1647
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Abstract
Der Realisationszeitraum einer Bauschuttrecyclinganlage hängt ab von dem aufzubereitenden Material bzw. der Einstufung in den Anhang der 4. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung Standort der Anlage und seiner baurechtlichen Einordnung. Die Qualität der Antragsunterlagen, die, neben der Art des Umgangs mit Behörden und der Öffentlichkeit bzw. Nachbarn, von entscheidender Bedeutung für die Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens ist, kann sich damit ebenfalls positiv auf den Realisationszeitraum auswirken. Die Hinzuziehung" Dritter zur Verfahrens- beschleunigung ist in der Regel sinnvoll. Die Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung sind umfangreich und führen durch den Beschleunigungseffekt oder aber durch die Verhinderung einer Verfahrensverzögerung in der Regel auch zu einer deutlichen Kostensenkung.
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Baustoff-Recycling + Deponietechnik
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Jahresbd.'94
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S.12-15