Steuersystematisches Postulat und steuertechnische Möglichkeit der Integration der Grunderwerbsteuer in die Umsatzsteuer.
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SEBI: 75/1970
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Zusammenfassung
Die Unübersichtlichkeit und die fehlende Systemhaftigkeit des deutschen Steuersystems als Überbleibsel der finanzhistorischen Entwicklung spricht für die Notwendigkeit einer organisatorischen Steuerreform. Soweit bei zwei oder mehr Sachverhalten die gleichen Besteuerungsprinzipien eingreifen, besteht das Postulat, die betroffenen Sachverhalte in einem einheitlichen Tatbestand bzw. Steuergesetze zu konzentrieren. Umsatzsteuern und Grunderwerbsteuer sind finanzwirtschaftlich Einkommensverwendungssteuern und steuertechnisch Verkehrssteuern. Aus Gründen der Steuersystematik ergibt sich das Gebot, die Grunderwerbsteuer in die Umsatzsteuer zu integrieren. Die Argumente, die gegen eine Integration beider Steuern vorgebracht werden, fallen gegenüber den Vorteilen, ein ganzes Gesetz einzusparen, nicht ins Gewicht. Bei einer Integration würden sich Änderungen im Umsatzsteuergesetz und in der Reichsabgabenordnung ergeben. Betroffen wäre unter anderem die Befreiungsvorschrift des PAR. 4 Nr. 9 UStG, PAR. 15 UStG über das Vorsteuervergütungsverfahren und die Regelungen der PPAR. 189 b und 189 c der Reichsabgabenordnung.
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Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Steuerreform, Bodenrecht, Wirtschaftspolitik, Finanzen, Recht, Verwaltung
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In: Köln, (1974) 135, XI S., Lit.; Zus.
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Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Steuerreform, Bodenrecht, Wirtschaftspolitik, Finanzen, Recht, Verwaltung