Die Verfassung des Vereins. Notwendiger Inhalt und Individualschutz.
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SEBI: 89/1462
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Zusammenfassung
Die Mindestanforderung an die Vereinsverfassung ist durch das Gesetz vorgegeben. Es ist zu fragen, welche Regelungen des Vereinslebens nur durch die Vereinsverfassung wirksam getroffen werden können. Einziger gesetzlicher Anknüpfungspunkt zur Beantwortung dieser Frage ist Pargr. 25 BGB. Doch dieser Vorschrift ist nur die Selbstverständlichkeit zu entnehmen, daß gewillkürte Verfassungsregelungen in die Satzung gehören. Auf die entscheidende Frage, welchen Regelungen materieller Verfassungsrang zukommt, gibt Pargr. 25 BGB keine Antwort. Da das Gesetz weder eine inhaltliche Bestimmung der Verfassung trifft noch Kriterien für die Ermittlung des materiellen Verfassungsrechts zur Verfügung stellt, ergibt sich eine Rechtsunsicherheit. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit den Problemen des Vereinsverfassungsrechts fehlt bisher. Ziel dieser Arbeit ist es, allgemeine Kriterien zu ermitteln. Dazu wird auch der Verfassungsbegriff im Staatsrecht herangezogen. alf/difu
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Vereinsrecht, Zivilrecht, Vereinsverfassung, Vertragsrecht, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Satzung, Mitgliedschaft, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verein, Recht, Allgemein
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Münster: (1988), ca. 300 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1988)
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Vereinsrecht, Zivilrecht, Vereinsverfassung, Vertragsrecht, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Satzung, Mitgliedschaft, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verein, Recht, Allgemein