Lärmarme Lastkraftwagen - eine Alternative zum LKW-Nachfahrverbot?
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Zusammenfassung
Szenarien für verschiedene Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen auf der A12/Inntal- und A13/Brenner-Autobahn zeigen, daß ein LKW-Nachtfahrverbot ohne Ausnahmegenehmigungen im Vergleich zu allen andern Maßnahmenkombinationen die höchsten Schallpegelminderungen bringt. Zusätzlich werden bei einem LKW-Nachtfahrverbot die Pegelspitzen, welche das Schlafgeschehen besonders nachhaltig stören, vollständig eliminiert. Aus medizinisch-hygienischer Sicht ist daher einem LKW-Nachtfahrverbot als Sofortmaßnahme auf dieser Transitroute unbedingt Priorität einzuräumen. Grundsätzlich sind Ausnahme-Fahrgenehmigungen für lärmarme Lastkraftwagen bei LKW-Nachtfahrverboten umweltpolitisch sinnvoll, da sie als Fördermaßnahmen Marktanreize zur weiteren Verbreitung dieser Fahrzeuge schaffen. Würden sämtliche, von einem LKW-Nachtfahrverbot betroffenen Fahrzeuge als lärmarme Lastkraftwagen eine Ausnahmegenehmigung erhalten, so würde die Wirkung im energieäquivalenten Dauerschallpegel, bezogen auf das derzeitige Fahrzeugkollektiv der Inntal-Brenner-Route, etwa einem Nachtfahrverbot mit ca. 70%iger Reduktion des LKW-Verkehrs über 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht entsprechen. In diesem Fall sind aber die Pegelspitzen, welche bei lärmarmen Fahrzeugen zwar reduziert aber dennoch vorhanden sind, in der Gesamtbeurteilung zu berücksichtigen.
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Schlagwörter
Straßenverkehr, Fernverkehr, Güterverkehr, Lastkraftwagen, Verkehrslärm, Lärmschutz, Fahrzeug, Schallschutz, Nachtfahrverbot, Verkehr, Straßenverkehr
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ÖIAZ.Österreichische Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift 134(1989), Nr.11, S.556-564, Abb.;Lit.
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Straßenverkehr, Fernverkehr, Güterverkehr, Lastkraftwagen, Verkehrslärm, Lärmschutz, Fahrzeug, Schallschutz, Nachtfahrverbot, Verkehr, Straßenverkehr