Perspektiven der Standortprogrammplanung in Nordrhein-Westfalen. Eine Analyse der Auswirkungen der "Vorläufigen Richtlinien für die Aufstellung von Standortprogrammen" mit Ansätzen zur Weiterentwicklung der Standortprogramm-Konzeption.
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1977
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Standort
SEBI: 78/6501
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Zusammenfassung
Als Standortprogrammplanung gilt die Gesamtheit der politischen und gesetzlich normierten Zielaussagen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Lenkung strukturwirksamer Investitionen auf Siedlungsschwerpunkte, zur vertikalen Koordinierung des Mitteleinsatzes zwischen Land und Gemeinden und zur horizontalen Koordinierung der Fachressorts. Die den ,,Vorläufigen Richtlinien für die Aufstellung von Standortprogrammen'' (aus dem Jahre 1971) zugrundeliegenden strukturpolitischen Zielsetzungen sollen auf eine wachstumsgerechte Landesentwicklung hinwirken, die Kommunalplanung in die Landesplanung einbinden, eine standortgebietsbezogene Siedlungsförderung durch gezielte Standortförderung verwirklichen und eine raum-, zeit- und finanzierungsbezogene Koordination landesentwicklungsrelevanter Planungen und Maßnahmen leisten. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Standortprogrammplanung nach einer mehr als fünfjährigen Verwaltungspraxis und ermittelt Ansätze für eine Weiterentwicklung integrierter Entwicklungsplanung von Staat und Selbstverwaltung. Zur Untersuchung der praktischen Planungsprobleme wurden aus der infragekommenden Grundgesamtheit von 46 Kommunen 15 Fallstädte und -gemeinden ausgewählt (jeweils 5 aus den Gruppen der Entwicklungsschwerpunkte I.-III. Ordnung), deren Erfahrungen durch Intensivbefragungen der Planungsbehörden und durch Auswertung existierender Standortprogramme erfaßt wurden. bg/difu
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Dortmund: (1977), X, 223 S., Tab.; Lit.