Hinweise und Empfehlungen zum neuen Betreuungsgesetz.
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SEBI: Ser 941-D25-4
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Zusammenfassung
Das neue Betreuungsgesetz löst zum 1. 1. 1992 die seit fast 100 Jahren gültigen Bestimmungen zum Vormundschafts- und Pflegeschaftsrecht ab. Das Gesetz beinhaltet weitreichende Verbesserungen für altersgebrechliche, psychischkranke und behinderte Menschen. Für die kommunale Arbeit auf diesem Gebiet bedeutet das Gesetz einen tiefen Einschnitt. Als wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Recht ergibt sich für die in Betreuungsangelegenheiten zuständigen Behörden, daß künftig nach Möglichkeit stets eine natürliche Person zum Betreuer zu bestellen ist. Das Ziel der Veröffentlichung ist es, der kommunalen Praxis im Vorgriff auf landesrechtliche Regelungen - erste Handreichungen und Empfehlungen zur Durchführung des neuen Betreuungsgesetzes zu geben. jp/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Betreuungsgesetz, Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuungsbehörde, Organisation, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht
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Köln: (1991), 69 S.
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Betreuungsgesetz, Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuungsbehörde, Organisation, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht
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DST-Beiträge zur Sozialpolitik; 25