Die Wahl der Rechtsform kommunaler Wirtschaftsbetriebe.
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1969
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SEBI: 75/2891
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Zusammenfassung
Das Problem der formalrechtlichen Gestaltung der wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinden ist von ihren Aufgabenstellungen unter dem Gesichtspunkt betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge sowie unter Berücksichtigung steuerlicher Besonderheiten zu sehen.Für die Wahl der Rechtsform kommunaler Unternehmen bietet sich nach Gemeinde- und Handelsrecht sowohl ein öffentlich- als auch ein privatrechtlicher Lösungsweg an.Einengende Bestimmungen des Gemeinderechts beschränken die Dispositionsfreiheit auf den rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb bzw. die verselbständigte Eigengesellschaft in Form der Aktiengesellschaft oder GmbH.Die äußere Rechtsform vermag die innere Organisation der Unternehmung zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen.Der privatwirtschaftlichen Form der Kapitalgesellschaft entspricht eine Ausgestaltung, die sich weitgehend von der Hierarchie der Gemeindeverwaltung gelöst hat.Bei kleineren Unternehmen empfiehlt sich die Rechtsform des Eigenbetriebs aus betriebswirtschaftlichen Gründen.Unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten ist die Form des Eigenbetriebs dann günstiger, wenn keine oder nur unerhebliche Gewinne zu erwarten sind.
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München, (1969) VII, 214 S., Lit.(wirtsch.Diss.; Univ.München 1969)