Entbürokratisierung durch Abbau staatlicher Ausstattungsstandards.

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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Zusammenfassung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die zahlreichen Regelungen überprüft, durch die personelle und sächliche Ausstattungsstandards für Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt waren. Insbesondere bei der Annahme von Landeszuwendungen sind solche Ausstattungsstandards festgelegt. Im Ergebnis gelang es, von 284 geprüften Vorschriften für den kommunalen Bereich 125 ersatzlos aufzuheben und 93 wesentlich zu reduzieren. Die Aktion wird für Förderrichtlinien und landesinterne Vorschriften fortgeführt. Bei der Entbürokratisierung ist zwischen überzogenen fachlichen Interessen und drohender Ausweitung von Bürokratie abzuwägen. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Verwaltungsorganisation, Verwaltungskosten, Kosteneinsparung, Gemeindefinanzhaushalt, Vorschrift, Abbau, Entbürokratisierung, Ausstattungsstandard, Verwaltungsvereinfachung, Staat/Verwaltung, Organisation

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 36(1983), Nr.12, S.481-486, Lit.

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Verwaltungsorganisation, Verwaltungskosten, Kosteneinsparung, Gemeindefinanzhaushalt, Vorschrift, Abbau, Entbürokratisierung, Ausstattungsstandard, Verwaltungsvereinfachung, Staat/Verwaltung, Organisation

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