Die Bergrenzung von Mieterhöhungen auf 30 % innerhalb von drei Jahren.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Mieterhöhungen, die nach der neuen Regelung nach dem 1.1.1983 zulässig sind, werden durch neu eingeführte Bestimmungen zugleich beschränkt. Gemäß § 2 I Satz 1 MGRG n.F. darf das Erhöhungsverlangen nicht dazu führen, dass der Mietzins innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren um mehr als 30 % ansteigt. Eine solche Obergrenze war bisher nicht vorgesehen. Verfassungsrechtlich erscheint nach Auffassung der Autoren eine einschränkende Auslegung möglich und auch verfassungsrechtlich geboten, die eine Mieterhöhung jedenfalls soweit zulässt, als sie nur das fortgeschriebene Niveau der bisher geltenden ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht. rh
Beschreibung
Schlagwörter
Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Miethöhe, Mietvertrag, Mieterhöhung, Vergleichsmiete, Staffelmiete
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.9, S.432-434, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Miethöhe, Mietvertrag, Mieterhöhung, Vergleichsmiete, Staffelmiete