Der öffentlich-rechtliche Aufopferungsanspruch - Seine Entwicklung und Entwicklungsmöglichkeiten.

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DE

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Passau

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ZLB: 93/2758

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DI

Zusammenfassung

Nachdem das Staatshaftungsgesetz am 19.10.1982 nach gerade etwas mehr als einjährigem Bestehen durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, ist der Geschädigte für seine Ansprüche gegen den Staat wieder wie ehedem auf eine Vielzahl von oftmals gewohnheitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen angewiesen. Einer dieser Ansprüche ist der gewohnheitsrechtliche Aufopferungsanspruch, der sich aus dem Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 herleitet. Er gibt einen Schadenersatzanspruch, wenn durch die unmittelbare Auswirkung einer hoheitlichen Maßnahme ein nichtvermögenswertes Rechtsgut (z.B. Leben, Gesundheit, Freiheit) eines Bürgers in einer über das übliche Maß hinausgehenden Weise beeinträchtigt wird. Die Arbeit zeigt die Möglichkeit der Weiterentwicklung des Aufopferungsanspruchs sowohl nach geltendem als auch nach zu schaffendem Recht auf. lil/difu

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XI, 281 S.

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