Denkmalpflege in der Großstadt Hamburg. Rückblick und Ausblick.
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SEBI: Zs 3034
IRB: Z 1532
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Zusammenfassung
Gegenüber anderen Großstädten hat Hamburg Besonderheiten aufzuweisen, die im Zusammenhang mit der Denkmalpflege von Bedeutung sind: Tradition als Bürgerstadt, Lage am Wasser, unstetige Entwicklung, zahlreiche Einzelzentren. In einem stadtgeschichtlichen Rückblick wird die Entwicklung der einzelnen Siedlungsschwerpunkte (Altona, Wandsbek, Bergedorf, Harburg) nachgezeichnet. Veränderungsprozesse auf der einen Seite, der Gedanke des Bewahrens und Erhaltens auf der anderen Seite haben in der jüngeren Geschichte zu gesetzlichen Maßnahmen geführt: Das Baupflege-Gesetz (1909), das erste Denkmalschutzgesetz (1920) und das novellierte Denkmalschutzgesetz (1973) sind als wichtige Stationen der Entwicklung anzusehen. Zielsetzung, Anwendung und Auswirkung dieser Gesetze werden ausführlich erörtert. hez
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Stadterneuerung, Recht, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Stadtgeschichte, Stadtentwicklung, Denkmalschutzgesetz
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Die Denkmalpflege 40(1982)Nr.2, S.114-134, Abb., Lit., Lagepl.
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Stadterneuerung, Recht, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Stadtgeschichte, Stadtentwicklung, Denkmalschutzgesetz