Die Rolle der grundlegenden Gutachten im Planfeststellungsverfahren.

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SEBI: 91/6423-4

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Gutachten in Planfeststellungsverfahren dienen der Aufbereitung des entscheidungsrelevanten Abwägungsmaterials. Sie müssen auf zuverlässigen Annahmen aufgebaut, methodisch einwandfrei und nachvollziehbar sein. Dies gilt sowohl für Gutachten, bei denen die Technik im Vordergrund steht, wie auch für Gutachten, die sich mit den Umweltauswirkungen eines Vorhabens befassen. Letztere werden nicht zuletzt durch die Formalisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung an Umfang erheblich zunehmen. Daß damit auch eine neue Qualität erreicht werden wird, ist kaum zu erwarten. difu

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Planfeststellungsverfahren, Fachplanung, Gutachten, Methode, Erörterung, Verwaltungsrecht, Recht, Planungsrecht

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In: Management in Großverfahren der Infrastrukturplanung.Hrsg.: Univ.Karlsruhe, Institut für Städtebau und Landesplanung., Karlsruhe:(1990), S. 55-73, Lit.

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Planfeststellungsverfahren, Fachplanung, Gutachten, Methode, Erörterung, Verwaltungsrecht, Recht, Planungsrecht

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