Die Haftung des Treuhänders aus Verwaltungsgeschäften. Zur Dogmatik des "Verwaltungshandelns" im Privatrecht.

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SEBI: 75/538

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Zusammenfassung

Das Auftreten des Treuhänders kann nicht mit der Gegenüberstellung von Handeln im eigenen und Handeln im fremden Namen zufriedenstellend bestimmt werden.Vielmehr ist erforderlich das Institut des ,,Verwaltungshandelns'' als eine Form des Auftretens für den Treuhänder einzuführen, das zwischen den bekannten Formen liegt.Dieses Institut ist mit geltendem Recht vereinbar und widerspricht auch nicht der Entwicklung.Beim Handeln des Treuhänders lassen sich mit dem Institut des ,,Verwaltungshandeln'' alle schuldrechtlichen Fragen befriedigend lösen, indem jede Tätigkeit des Treuhänders dem Vermögensobjekt zugeordnet wird, aus dem er seine Befugnisse im Rechtsverkehr ableitet, dem Treugut.Auf dieses werden dann auch alle Forderungen und Verbindlichkeiten aus Handlungen des Treuhänders bezogen und die Haftungsfragen abgeleitet.

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Schlagwörter

Verwaltung, Zivilrecht, Öffentliches Eigentum, Eigenbetrieb, Haftung, Treuhänder, Verwaltungshandeln, Verwaltungsrecht, Verwaltung, Recht

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Frankfurt/Main: Athenäum (1972) XI, 174 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1971)

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Verwaltung, Zivilrecht, Öffentliches Eigentum, Eigenbetrieb, Haftung, Treuhänder, Verwaltungshandeln, Verwaltungsrecht, Verwaltung, Recht

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