Rechtsetzungsakte der Vereinigten Nationen und ihrer Sonderorganisationen. Bestandsaufnahme und Vollzug in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 86/4953

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Abstract

Das Phänomen der Rechtsetzung durch internationale Organisationen, also die Befugnis internationaler Organisationen, die Gesamtheit ihrer Mitgliedsstaaten auch durch Mehrheitsbeschlüsse zu binden, ist nicht auf den Bereich der europäischen Integration beschränkt. Vielmehr verfügen auch die Vereinigten Nationen und ihre vielen Sonderorganisationen (z. B. FAO, ILO, UNESCO etc.) über derartige Rechtsetzungsbefugnisse. Konsequenz der auf weltweite Kooperation statt auf regionale Integration ausgerichteten Struktur dieser internationalen Organisationen ist dabei, daß Rechtsetzungsbefugnisse um so häufiger auftreten, je geringer die Bedeutung der auf ihrer Grundlage ergehenden Rechtsetzungsakte für die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ist (z. B. Änderung des Gründungsvertrages durch Mehrheitsbeschluß). Der Autor untersucht die Rechtsetzungsbefugnisse der verschiedenen internationalen Organisationen im einzelnen und diskutiert Fragen des innerstaatlichen Vollzugs in der Bundesrepublik Deutschland (Inkorporation durch ein entsprechendes Transformationsgesetz etc.). Besondere Aufmerksamkeit gilt der Problematik einer antizipierten Transformation (erteilt das Parlament durch die Zustimmung zum Gründungsvertrag einer internationalen Organisation mit Rechtsetzungsbefugnissen bereits seine Zustimmung zu später von dieser vorgenommenen Rechtsetzungsakten?). chb/difu

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Internationales Recht, Rechtssetzung, Internationale Organisation, Vertrag, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Übernational

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Bonn: (1985), XIII, 350 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1985)

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Internationales Recht, Rechtssetzung, Internationale Organisation, Vertrag, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Übernational

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