Unzulässige Fahrer-Ermittlung durch Aufsuchen an Wohnanschrift oder in Geschäftsräumen.
Beck
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Beck
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DE
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München
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0934-1307
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ZLB: Zs 4033-4
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RE
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Abstract
Es verstößt gegen Verfassungsrecht und Gebote des fairen Verfahrens, wenn ein Ermittlungsbeamter ohne Vorankündigung und ohne Offenlegung seiner Absicht Geschäfts- oder Wohnräume betritt, um dort angetroffene Personen in Augenschein zu nehmen und mit mitgeführten Beweisfotos zu vergleichen, ohne die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben sowie den Betroffenen zu belehren und anzuhören. AG Stuttgart, Urteil vom 3.12.2001 - 8 O Wi 75 Js 81 120/01. difu
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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
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Nr. 7
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S. 330-332