Gegenstand, Zweck und Methodik städtebaulicher Rahmenplanung.

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1974

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SEBI: 76/2730

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Das Gutachten versucht, den Begriff des ,,städtebaulichen Rahmenplanes'' zu definieren; der räumliche Geltungsbereich der Untersuchung ist auf Baden-Württemberg, der inhaltliche hauptsächlich auf die Funktion des Rahmenplanes bei Sanierungsverfahren festgelegt. Erarbeitet und diskutiert wird folgende Definition ,,Innerhalb der vorbereitenden Bauleitplanung ist der Rahmenplan ein nicht rechtsverbindliches Instrument der Gemeindeentwicklungspolitik. Der Rahmenplan hat die Aufgabe, planlich und verbal das kommunalpolitische ,Wollen für einen definierten Teil des Gemeindegebietes gemäß PAR. 24 (1) Gemeindeordnung darzustellen.'' - Als verbale Mindestinhalte für Rahmenpläne werden angesehen 1) Darlegung der kommunalpolitischen Ziele und ihre Prioritäten; 2) Darstellung der Ausgleichsprozedur öffentlicher und privater Belange; 3) Kostenübersicht und Finanzierungsmöglichkeiten; 4) Durchführungsmöglichkeiten und 5) Erläuterungsbericht zum Nutzungskonzept, räumlichen Konzept und Verkehrskonzept.

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Stuttgart: (1974), 13 Bl., Lit.

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