Der Landschaftsrichtplan als Lenkungsinstrument der Eingriffsregelung. Le plan directeur du paysage en tant qu'instrument pour reglementer les atteintes portees a l'environnement. The landscape plan as a steering instrument to regulate intervention operations.
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Datum
1993
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
CH
Erscheinungsort
ISSN
0003-5424
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1157
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
EDOC
Autor:innen
Zusammenfassung
Wird ein Bauvorhaben nach erfolgter Interessenabwägung projektiert, stellen sich für die Planung vor allem 2 Fragen. Welche naturräumlichen Werte sind im Wirkungsraum vorhanden, wie sind sie zu werten, wie stehen sie in Beziehung zueinander, wo bestehen Defizite? und Wie lassen sich Projekte optimieren, wie negative Auswirkungen verhindern? Lassen sich negative Auswirkungen nicht verhindern, müssen Überlegungen bezüglich Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen und der situationsbezogenen ökologischen Funktion geleistet werden. Diese Maßnahmen, aber auch der ökologische Ausgleich, sind zwingend als Projektbestandteile auszuweisen und flächenmäßig wie inhaltlich darzustellen. Sie werden damit Gegenstand des ordentlichen Rechtsverfahrens bei der Projektgenehmigung. Am Beispiel des Landschaftsrichtplan Attelwil AG wird die Vorgehensweise erläutert. Der Landschaftsrichtplan dient hier als Informations- und Lenkungsinstrument für die Güterzusammenlegung, kann aber auch für andere Vorhaben wie Infrastrukturbauten, Industriegebietserweiterung und dgl. verwendet werden. (hg)
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Schlagwörter
Zeitschrift
Anthos
Ausgabe
Nr.4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.25-28