Die (deutschen) Geheimdienste und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Eine inzwischen nahezu stetig erörterte Frage lautet, wie gewichtig die Aufklärungstätigkeit der Geheimdienste für die staatliche Aufgabe der Sicherheitsgewährleistung ist. Dabei wird nicht nur vereinzelt ein Bild der deutschen Sicherheitsarchitektur gezeichnet, wonach die Tätigkeiten von Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden gleichrangig neben denjenigen der Dienste stehen. Die Schranken des Wohnungsgrundrechts einerseits und gesetzgeberische Entscheidungen der jüngeren Zeit andererseits legen ein anderes Verständnis nahe.
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Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
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Nr. 11
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S. 425-433