Einhaltung der Zimmerlautstärke sichert Anspruch auf Ruhe. Wertungsraster schafft Beweiserleichterungen. Tl. 1.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 878
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Lärmbelaestigung ist nicht nur allein auf Industrieanlagen und Autobahnen beschränkt, sondern oftmals ist auch der Nachbarschaftslärm in Form von Geräuschen und ständig laufender Musik eine Art "akustische Umweltverschmutzung", die immer wieder zu Streitigkeiten und Prozessen unter Wohnungseigentümern und Mietern führt. Da der Begriff "Zimmerlautstärke" weder physikalisch noch gesetzlich definiert ist, ist er als Abgrenzungsmaßstab untauglich. Es bedarf daher eindeutiger technischer Kriterien wie die Messung der Lautstärke in "Phon"-Werten bzw."Dezibel" sowie die Beachtung der für die Wahrnehmung eines Geräusches wichtigen Komponenten wie Tageszeit und Pegel des Hintergrundgeräusches, um Aussagen darüber zu machen, wann Geräusche als Lärm, als störender Schall empfunden werden.(BWI)
Beschreibung
Schlagwörter
Lärmbelästigung, Lärmmessung, Lärmschutz, Schallpegel, Schallmessung, Wohnung, Wohnungseigentum, Wohnungsnutzung, Musik, Beweislast, Beweisführung, Lärmbewertung, Nachbarschaftslärm, Geräusch, Lautstärke, Allgemein
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 15(1985), Nr.2, S.42-44
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Lärmbelästigung, Lärmmessung, Lärmschutz, Schallpegel, Schallmessung, Wohnung, Wohnungseigentum, Wohnungsnutzung, Musik, Beweislast, Beweisführung, Lärmbewertung, Nachbarschaftslärm, Geräusch, Lautstärke, Allgemein