Brauwesen und Braurecht in den Ostgebieten der Nürnberger Landschaft und der Grafschaft Rothenberg.

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SEBI: 80/3043

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Abstract

Die Studie behandelt das Braurecht und stellt fest Das Kommunbraurecht ist in seinen Wesensmerkmalen eine Institution des Mittelalters.Dies zeigt sich in seiner ausschließlichen Beschränkung auf das Bürgertum als den im Mittelalter gewerblich privilegierten Stand.Des weiteren ergibt sich dieses aus der Begrenzung seiner Ausübung durch Beschränkung der Braumenge jedes Einzelnen, was die Benutzung der Brauhäuser für alle ermöglichen sollte.Der Kommunbrauzwang stellt eine für das mittelalterliche Gewerbeleben typische Wettbewerbsbeschränkung dar, mit dem Ziel, die Rentierlichkeit dieses Nebengewerbes für jeden Bürger zu gewährleisten.Dieses mittelalterliche System überstand den Übergang der politischen Gewalt der Städte, die sich die Rechte im Kommunbraugewerbe selbst gaben, und setzte sich bis ins 18.Jahrhundert fort. sg/difu

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Braurecht, Braugeschichte, Brauerei, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Kommunalrecht, Gewerbe, Kommunalbetrieb

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Erlangen-Nürnberg: (1979), XI, 167 S., Lit.

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Braurecht, Braugeschichte, Brauerei, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Kommunalrecht, Gewerbe, Kommunalbetrieb

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