Fördercontrolling. Kommunale Zuschüsse zukunftsfähig gestalten.

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DE

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Köln

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Zusammenfassung

Ziel eines Fördercontrollings ist es, eine Strategie-, Ergebnis-, Finanz- und Prozesstransparenz zur Entscheidungsunterstützung herzustellen. Im Mittelpunkt stehen dabei: 1. Die Planung und ihre Ausrichtung an wesentlichen Grundsätzen und Förderprinzipien als wichtige Voraussetzung für die Kontrollphase; 2. Eine risikoorientierte Steuerung des Förderverfahrens von der Antragstellung bis hin zur Prüfung der Verwendung; 3. eine verbesserte Nutzung der Kontrolle in Richtung Erkenntnisgewinn für die Planung. Des Weiteren gewinnt das Thema Compliance an Bedeutung. Gesetze, rechtliche Verpflichtungen und örtliche Regelungen sind einzuhalten. Häufig werden diese in Bezug auf Förderungen aber als Überregulierung empfunden und stellen Verwaltungen auch vor organisatorische Herausforderungen. Das Controlling unterstützt die Konkretisierung der allgemeinen gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die örtliche Förderstrategie im zweckentsprechenden Ermessen. Die Entscheidung für ein Fördercontrolling ist zwangsläufig unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten zu treffen. Zusätzliche Controllingaktivitäten, die zu mehr Aufwand führen, sollten auch mit einem Mehrwert an Information und Rechtssicherheit sowie für die Steuerung verbunden sein Der Controllingaufwand muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zu den Förder-grundmitteln stehen. Ein Vorgehensmodell beschreibt die zu bearbeitenden Aspekte zur Umsetzung eines Fördercontrollings, wobei es zunächst um die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die Einführung geht. In diesem Zusammenhang sind die Fragen "Wo stehen wir?" und "Worauf können wir aufbauen?" zu beantworten. Es folgen Empfehlungen zum Aufbau und zur Vertiefung des Fördercontrollings sowie Erfolgsfaktoren, die zur langfristigen Stabilisierung und Weiterentwicklung beitragen. Zur fachbereichsübergreifenden Überprüfung und Optimierung des Förderwesens und der Implementierung von Controlling bedarf es der Unterstützung der Verwaltungsführung und ihrer Bereitschaft, mehr Transparenz herzustellen, Prozesse offen-zulegen und gegebenenfalls Funktionen zu verändern oder Aufgabenverlagerungen vorzunehmen.

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116 S.

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KGSt-Bericht; 2017,2