In der Schwebe. Aktuelle rechtliche Entwicklungen bringen Bewegung in die Diskussion über den Emissionshandel.

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Berlin

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1868-9531

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ZLB: Kws 280 ZB 1571
IRB: Z 1853

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RE

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Abstract

Derzeit läuft im Emissionshandel die dritte Zuteilungsperiode. Sie begann 2013 und endet 2020. Während im Vorfeld dieser Zuteilungsperiode intensiv diskutiert worden ist, wie die Zuteilung rechtlich ausgestattet werden sollte, herrschte seitdem zunächst Ruhe. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat die Bescheide über die Zuteilung von Emissionsberechtigungen im Februar 2014 erteilt. Deren Rechtmäßigkeit ist in den deutschen Gerichten bislang noch nicht erörtert worden. Jedoch gab es gerade im Jahr 2015 viel Bewegung im Emissionshandel, die in dem Beitrag dargelegt wird. Außerdem wurde in Deutschland das ganze Jahr 2015 hindurch quasi als Ergänzung zum Europäischen Emissionshandel eine "Klimaabgabe" diskutiert. Der ursprüngliche Vorschlag konnte sich politisch jedoch nicht durchsetzen. Aber es wurde im Januar 2016 der Entwurf des Strommarktgesetzes in den Bundestag eingebracht, der die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken mit dem Instrument einer "Sicherheitsbereitschaft" vorsieht.

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S. 36-41

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