Wohnungsnot und Heimstättengesetz.

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SEBI: 80/4-Nr.7

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Abstract

Das vorliegende Heft stammt aus dem Jahre 1919 und spiegelt die wirtschaftliche und politische Situation nach dem ersten Weltkrieg wider, genauer die Wohnungslage. Angesichts der schweren Wohnungsnot wurde die Frage aufgeworfen, ob private Bauträger in absehbarer Zeit in der Lage sein würden, dieser Herr zu werden, oder ob nicht vielmehr die Gründung einer Pflichtgenossenschaft nötig würde, d. h. die Belastung der versicherungspflichtigen Mieter mit einer zusätzlichen Abgabe zur Lösung des Wohnungsproblems. Das Resultat dieser Überlegungen ist die Ausarbeitung eines ,,Heimstättengesetzes'', dessen Entwurf in dem Heft abgedruckt ist. Es beruht auf dem Plan, einen Heimstättenrat und Heimstättenvorstand einzurichten, der die Verwaltung der Mietwohnungen übernimmt, d. h. die Wohnungsvergabe wird verstaatlicht. Das Gesetz sollte es ermöglichen, die vorhandenen Wohnungen zu verbessern und neue Häuser zu errichten, einen Mietausgleich zu schaffen und die ländlichen Siedlungsgebiete zu unterstützen. st/difu

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Wohnungsnot, Heimstättengesetz, Pflichtgenossenschaft, Heimstättenrat, Verstaatlichung, Enteignung, Gesetzgebung

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Karlsruhe: Braun (1919), 25 S.,

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Wohnungsnot, Heimstättengesetz, Pflichtgenossenschaft, Heimstättenrat, Verstaatlichung, Enteignung, Gesetzgebung

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Schriften zur Wohnungsfrage; 6