Die Änderungen des BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) im Überblick.

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München

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1439-6351

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ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558

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Abstract

Am 20. 7. 2004 traten wesentliche Änderungen des BauGB in Kraft. Diese Änderungen beruhen im Wesentlichen auf der Umsetzung der so genannten Plan-UP-Richtlinie sowie der so genannten Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie durch das EAG Bau. Ziel der Gesetzesänderung ist es, jenseits der Integration der europäischen Regelungen insbesondere über die Umweltprüfung, das Bauplanungsrecht zu vereinfachen und den veränderten, komplexen Anforderungen an ein modernes Städtebaurecht anzupassen. Durch die Neuregelung wird eine obligatorische Umweltprüfung grundsätzlich auch für Bauleitpläne und Satzungen eingeführt und der Umweltschutz durch die Erweiterung des Katalogs der abwägungserheblichen Belange stärker betont. Die Planerhaltungsvorschriften wurden neu gefasst und die Fristen für die Geltendmachung von Verfahrens- und Formfehlern vereinheitlicht. Wesentliche Änderungen finden sich auch im Recht der Grundstücksteilung sowie im Umlegungsrecht. Schließlich wurden neue Rechtsgrundlagen für den Stadtumbau und für Maßnahmen der "sozialen Stadt" geschaffen. difu

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 9

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S. 495-496

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