Das Recht der Landschaftsplanung. Bestandsaufnahme, Würdigung und Fortentwicklungsmöglichkeiten.
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SEBI: 91/3369
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Zusammenfassung
Die Landschaftsplanung hat die zur Verwirklichung der in Pargr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) von 1976 genannten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nötigen Maßnahmen planerisch darzustellen. Trotz der gesetzlichen Verankerung der Landschaftsplanung im BNatSchG, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch konnte jedoch der Schädigung der Umwelt kein Einhalt geboten werden. Dies liegt unter anderem am Fehlen bundeseinheitlicher Mindestanforderungen sowie übergeordneter landesweiter Programme für die Landschaftsplanung, an der sehr unterschiedlichen Umsetzung des BNatSchG in den Ländernaturschutzgesetzen und nicht zuletzt auch an der mangelnden Durchsetzungsfähigkeit der Landschaftsplanung gegenüber Gesamt- und Fachplanungen. Der Autor fordert daher eine flächendeckende und obligatorische Landschaftsplanung mit festgelegten Mindestinhalten.lil/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Landschaftsplanung, Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutz, Landesrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetzentwurf, Gesetzgebung, Raumplanung, Bauleitplanung, Partizipation, Umweltschutz, Natur, Landschaft, Recht, Planungsrecht
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Münster: Selbstverlag (1991), XXI, 358 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1991)
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Landschaftsplanung, Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutz, Landesrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetzentwurf, Gesetzgebung, Raumplanung, Bauleitplanung, Partizipation, Umweltschutz, Natur, Landschaft, Recht, Planungsrecht
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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 137