Sozioökonomische Grundlagen der Bestimmung betriebswirtschaftlich operationaler Zielkonzeptionen bei öffentlichen gemeinwirtschaftlichen Betriebswirtschaften.
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1974
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SEBI: 75/309
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Zusammenfassung
Gemeinwirtschaftliche Betriebswirtschaften sind Einrichtungen, die den Charakter einer Betriebswirtschaft haben, im Dienste der Öffentlichkeit stehen, also ihr wirtschaftliches Handeln an übergeordneten Normen (Gemeinwohl) ausrichten und von Bund, Ländern, Kommunen, Gebietskörperschaften oder gesellschaftlichen Gruppen getragen werden, also stark durch politische Faktoren und spezifische Rechtsvorschriften geprägt sind.Die Begriffe Gemeinwohl oder Gemeinwirtschaftlichkeit unterliegen einem zeitlichen Wandel und sind von sozioökonomischen Faktoren - politischen, rechtlichen, sozialen, kulturellen, technischen, gesamt- und einzelwirtschaftlichen Daten - abhängig.Die Wirtschaftlichkeit und Zielkonzeption dieser Betriebswirtschaften ist von eigener Art, da die Erfüllung ihrer Sachaufgaben einem möglichen Gewinnstreben übergeordnet ist; daher sollte die mehr auf die privatwirtschaftliche Unternehmung zugeschnittene allgemeine Betriebswirtschaftslehre nicht undifferenziert auf gemeinwirtschaftliches Wirtschaftshandeln angewendet werden.
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Bamberg (1974) 289 S., Lit.; Zus.