Raumordnerische und gewässergütewirtschaftliche Aspekte zur Abwasserabgabe.
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Das Abwasserabgabengesetz in der gegenüber dem Regierungsentwurf abgeschwächten Form (verzögerter Beginn, verringerte und bundeseinheitliche Abgabenhöhe, mögliche Freistellung von der Abgabe, Halbierung der Restverschmutzungsbelastung, weitgehende Verwendungsfreiheit des generell zweckgebundenen Abgabenaufkommens durch die Länder), wird eine hinter den Erwartungen zurückbleibende wassergütewirtschaftliche Wirksamkeit haben, außerdem sind die Möglichkeiten einer Koordination zwischen Gewässerschutz und Raumordnung vernachlässigt. Eine regionale Differenzierung der Abgabe, die sowohl für eine Optimierung des Gewässerschutzes als auch für die Integration wassergütewirtschaftlicher und raumordnerischer Belange von Bedeutung sein könnte, sieht das Gesetz nicht vor. "Dabei wäre eine regional unterschiedliche Anwendung von Schädlichkeitskriterien vor allem für den Gewässerschutz relevant, während die regionale Differenzierung von Abgabensätzen darüber hinaus auch zur Unterstützung der raumstrukturellen Arbeitsteilung nach dem Konzept der Vorranggebiete dienen könnte. Die jüngsten Erfahrungen haben allerdings gezeigt, daß die rechtlichen, proganisatorischen und politischen Voraussetzungen für eine im Sinne des Umweltschutzes und der Raumordnung regionalisierte Abgabenlösung noch nicht gegeben sind.''
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltschutz, Verursacherprinzip, Gewässerschutz, Abwasserabgabe, Raumordnungsziel, Regionalpolitik, Abwasserabgabengesetz
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1976), 8, S. 373-381, Lit.
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Umweltschutz, Verursacherprinzip, Gewässerschutz, Abwasserabgabe, Raumordnungsziel, Regionalpolitik, Abwasserabgabengesetz