Streikverbot für Beamte? Ist das mit Art. 33 Abs. 5 GG für Beamte begründete Verbot, die nähere Ausgestaltung des Dienstverhältnisses mit kollektiven Kampfmaßnahmen durchzusetzen, noch zu rechtfertigen?

Kawik, Michael
Kohlhammer
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2016

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0029-859X

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 622 ZB 1139

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Mit seiner Entscheidung vom 27. Februar 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die alte Diskussion um ein Streikrecht der Beamten neu entfacht. Es hält ein generelles Verbot für unvereinbar mit der auch in der europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisteten Koalitionsfreiheit und sieht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Ist aber die Aufgabe des über die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums begründeten Verbots - zumindest für bestimmte Beamtengruppen - nun zwingende Folge des Urteils? Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht eindeutige Vorgaben zur Angemessenheit der Beamtenbesoldung getroffen hat, ist der wichtigste Anlass zum Streik, der Kampf um bessere Bezahlung, relativiert. Zudem wird mit der ggf. auch sukzessiven Einräumung des Streikrechts an den über Art. 33 Abs. 5 GG bestimmten Grundfesten - Streikverbot als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums - des Dienstrechts gerüttelt.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Die öffentliche Verwaltung

Ausgabe

Nr. 5

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 212-222

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen