Erschließungsbeitragsrecht; hier Herstellungsmerkmale, Grunderwerb und Vermessung. Urt. BVerwG - 4 C 17.76 - vom 26.1.1979. Kommunales Abgabenrecht.

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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Zusammenfassung

Die Durchführung der Vermessung - als notwendiges Element des Grunderwerbs - wirkt sich nur dort auf den Entstehungszeitpunkt der Beitragspflicht aus, wo die Beitragssatzung unter den "Merkmalen der endgültigen Herstellung" nach § 132 Nr. 4 BBauG auch den Eigentumserwerb der Flächen für Erschließungsanlagen aufführt. Die Vermessung der Größe der erschlossenen Grundstücke gehört nicht zur Aufwandsermittlung, sondern zur Verteilung des Aufwands und vermag deswegen den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht nicht zu beeinflussen. -z-

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Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsbeitragsrecht, Grunderwerb, Erschließungsanlage, Vermessung, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 30(1980)Nr.5, S.181-182

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsbeitragsrecht, Grunderwerb, Erschließungsanlage, Vermessung, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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