Das Grundrecht auf Schutz von Leben und Gesundheit. Schutzpflicht und Schutzanspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG.

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SEBI: 88/2882

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Das Grundrecht auf Leben und Gesundheit ist in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verankert. Der verfassungsrechtliche Schutz wirkt zunächst gegenüber jeder Art von staatlichen Maßnahmen, die in Leben und körperliche Unversehrtheit eingreifen. Fraglich ist, ob es auch Schutz gegenüber nicht-staatlichen Maßnahmen gewährt (Schutz gegenüber Angreifern oder gesundheitsschädigenden Anlagen). Der Autor stellt zunächst die interessierenden Fälle und ihre Bezüge zum Verfassungsrecht dar, um dann die verfassungsrechtliche Frage noch einmal erörtert zu können. Anschließend wird die Lösung des Bundesverfassungsgerichts dargestellt. Weil die grundrechtliche Schutzpflicht vielfach Bezüge zu und Überschneidungen mit anderen verfassungsrechtlichen Lösungsansätzen aufweist, wird sodann erörtert, inwieweit diese Verfassungsprinzipien und Kompetenznormen tangieren. Anschließend weist der Autor die geschichtlichen Grundlagen auf, insbesondere die Schutzpflicht als Staatszweck und -aufgabe. Damit wird eine wichtige Grundlage des Art. 2 II 1 GG gelegt, wonach dieser auch vor Beeinträchtigungen Dritter schützt. gzi/difu

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Schlagwörter

Grundrecht, Leben, Gesundheit, Gefährdung, Schutz, Sicherheit, Theorie, Rechtsgeschichte, Rechtsprechung, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Recht, Verfassungsrecht

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Heidelberg: C.F.Müller Juristischer Verlag (1987), XV, 307 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Freiburg 1985/86)

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Grundrecht, Leben, Gesundheit, Gefährdung, Schutz, Sicherheit, Theorie, Rechtsgeschichte, Rechtsprechung, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Recht, Verfassungsrecht

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Freiburger Rechts- und Staatswissenschaftliche Abhandlungen; 46