Raumordnung im Elbe-Weser-Dreieck - Gutachten zur Entwicklung des Regierungsbezirks Stade.
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1966
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SEBI: 74/5069
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GU
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Zusammenfassung
Der Entwicklungsplan soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, ausgehend von den derzeitigen Verhältnissen, die Möglichkeiten und Voraussetzungen der zukünftigen wirtschaftlichen, verkehrsmäßigen und landschaftlichen Entwicklung des Planungsraumes aufzuzeigen.Er soll weiterhin Grundlagen für die Aufstellung von sachlich oder räumlich getrennten Regionalplänen erstellen, dazu beitragen Entscheidungen zu erleichtern, die aus den Verflechtungen mit den benachbarten Stadtstaaten Hamburg und Bremen einschließlich Bremerhaven entstehen, und soll zusätzlich Leitbild für strukturelle Förderungsmaßnahmen enthalten.
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In: Osnabrück, Meinders & Elstermann (1966) 146 S., Kt.; Abb.; Tab.