Stralsund unter neuen Herren. Die Stellung Stralsunds nach Abschluß des Instrumentum pacis Osnabrugense in der schwedischen Provinz Vorpommern.
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SEBI: Zs 1505-30,2
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Abstract
Stralsund war einst mächtige Hansestadt. Im Dreißigjährigen Krieg wurde es von schwedischen Truppen besetzt und kam dann durch den Westfälischen Frieden von 1648 gänzlich unter schwedische Herrschaft. Die Stadt mußte sich nun damit abfinden, eine unter vielen im schwedischen Königreich zu sein. Wegen der wichtigen strategischen Position bemühte sich die schwedische Krone jedoch darum, sich das Wohlwollen der Stadt und ihrer Bürger zu erhalten. Deshalb blieben ihr ein eigenes Gerichtswesen, eine eigene Verwaltung, das Recht auf Besteuerung und Zolleinnahmen sowie das Recht auf eigene Verteidigung. Nur von außenpolitischen Aktivitäten - etwa einer eigenen Bündnispolitik - mußte sie Abstand nehmen. Auch mußte die Stadt bestimmte Anteile der eigenen Einnahmen an Schweden abführen. Insgesamt behielt Stralsund jedoch unter schwedischer Herrschaft eine auch gegenüber den Nachbarstädten in Vorpommern herausgehobene und bevorzugte Stellung. difu
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Hansestadt, Herrschaft, Staat, Stadtentwicklung, Autonomie, Fremdherrschaft, Siedlungsstruktur, Stadtgeschichte
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 30(1991), H. 2, S. 287-295, Lit.
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Hansestadt, Herrschaft, Staat, Stadtentwicklung, Autonomie, Fremdherrschaft, Siedlungsstruktur, Stadtgeschichte