Der bayerische Weg zur Bekämpfung des übermäßigen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
KO
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Abstract
Durch die Einfügung einer Verordnungsermächtigung zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen in Art. 30 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) eröffnet der bayerische Gesetzgeber den Gemeinden eine Option, um gerade von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter Alkoholeinfluss begangene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhindern bzw. zu verringern. Der Beitrag geht auf die neue Regelung näher ein und beleuchtet auch alternative Lösungsmöglichkeiten, die in anderen Bundesländern ergriffen wurden. Außerdem werden die in Bayern bereits bisher bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung übermäßigen Alkoholkonsums näher analysiert.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 16
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S. 488-496